COVID- 19
Eigentümerversammlung sind ab sofort wieder uneingeschränkt möglich!
Mit dem Beschluss des bayerischen Kabinetts vom 29.03.2022 entfallen die bisher geltenden Einschränkungen für Eigentümerversammlungen.
Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstandes und das Tragen einer Gesichtsmaske, werden auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen.
Zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Miteigentümer und unserer Mitarbeiter bitten wir Sie in der Eigentümerversammlung auch weiterhin den Mindestabstand zu ihrem Sitznachbarn einzuhalten und eine Maske zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.
Ihr Team der IVGmbH
Stand: 04.04.2022
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Die Notstandsgesetzgebung des Bundestages vom 24.03.2020 wurde bis zum 31.08.2022 verlängert. Das hat der Bundestag in der letzten Sitzung der abgelaufenen Legislaturperiode beschlossen.
- Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt.
- Der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort.