E-Mobilität

E-Mobilität


Ladeanschluss für E-Autos - Was muss beachtet werden?

Der Einbau einer Ladesäule gehört zu den privilegierten baulichen Veränderungen, d.h. die WEG kann die Installation einer Ladesäule nicht verbieten – trotzdem braucht es einen Beschluss durch die Eigentümerversammlung, da die Gemeinschaft über die Art und Weise der Ausführung bestimmen kann und darf. Die Forderungen der Gemeinschaft müssen allerdings angemessen und technisch sinnvoll sein.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Kundenportal.

Share by: