Glasfaser

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Glasfaserausbau - Was muss beachtet werden?

Der Ausbau des Glasfaserkabels gehört zu den privilegierten baulichen Veränderungen, d.h. die WEG kann die Verlegung eines Glasfaserkabels bis in die Wohnung nicht verbieten – trotzdem braucht es einen Beschluss durch die Eigentümerversammlung, da die Gemeinschaft über die Art und Weise der Ausführung bestimmen kann und darf. Die Forderungen der Gemeinschaft müssen allerdings angemessen und technisch sinnvoll sein.


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